Gesetz Nr. 124 vom 04.08.2017 – Öffentliche Beiträge
Durch das Gesetz Nr. 124 vom 04.08.2017, zur Reform des Dritten Sektors wurde für Vereine, Stiftungen und ONLUS-Organisationen die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Informationen von öffentlichen Beiträgen, öffentlichen Aufträgen oder sonstigen von der öffentlichen Hand gewährten wirtschaftlichen Vorteilen, deren Höhe im Vorjahr insgesamt über 10.000 € betragen hat, auf der Internetseite eingeführt:
- Bezugsjahr 2018: – Negativ/die öffentlichen Beiträge haben in Summe Euro 10.000,00 nicht erreicht
- Bezugsjahr 2019: – Negativ/die öffentlichen Beiträge haben in Summe Euro 10.000,00 nicht erreicht
- Bezugsjahr 2020: -Negativ/die öffentlichen Beiträge haben in Summe Euro 10.000,00 nicht erreicht
- Bezugsjahr 2021: – Negativ/die öffentlichen Beiträge haben in Summe Euro 10.000,00 nicht erreicht
- Bezugsjahr 2022:
– Marktgemeinde Schlanders – Euro 2.000,00 – Ordentlicher Beitrag
– Autonome Provinz Bozen – Euro 3.177,00 – Beitrag Ankauf Trachten
– EBNR Kortsch – Euro 5.000,00 – Beitrag Einrichtung „Musitempl“
– EBNR Kortsch – Euro 1.000,00 – Ordentlicher Beitrag
– Finanzministerium – Euro 1.551,91 – Cinque per mille